Schulgeld Privatschulbesuch

Die Gemeinde Rutzenham gewährt jenen Eltern, deren Kind(er) eine Privatschule besuchen und die dafür Schulgeld (Elternbeitrag) zu bezahlen haben, einen KOSTENBEITRAG in der Höhe von 60 % des tatsächlich entrichteten Schulgeldes.

Gewährt wird das Schulgeld nur im Pflichtschulalter (einschl. 9. Schuljahr) und es gelangt am Ende des Schuljahres gegen Vorlage einer Schulbesuchsbestätigung (HÖHE DES ELTERNBEITRAGES MUSS DARAUS ERSICHTLICH SEIN) zur Auszahlung.

Als Obergrenze für diese Förderung die Höhe des Gastschulbeitrages welcher für die Pflichtschulen in Schwanenstadt anfallen würd.

Die Förderung wird ab Ende des beantragten Schuljahres gegen Vorlage einer Schulbesuchs-Bestätigung (Höhe des Elternbeitrages muss daraus ersichtlich sein) gewährt. 


Ergänzung_14.12.2023: Der Zuschuss zum Schulgeld bei Privatschulbesuch wird in Rutzenham laut Richtlinien, rückwirkend auch für neu eintretende Schüler:innen ab dem Schuljahr 2023/2024, gewährt.